2013

Stimmrechtsmitteilungen - Archiv 2013

Gemäß den §§ 21 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sind Aktionäre zur Mitteilung von Änderungen ihrer Stimmrechte an der zooplus AG verpflichtet, sofern die gesetzlichen Schwellenwerte erreicht, über- oder unterschritten werden.

Eingehende Stimmrechtsmitteilungen werden auf dieser Seite veröffentlicht.

Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Aktionäre verpflichtet, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen, wenn sich die Höhe ihres Stimmrechtsanteils bezogen auf bestimmte Schwellen (3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte) verändert.

 

17.04.2013
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Dr. Cornelius Patt, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17. April 2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der zooplus AG, München, Deutschland, am 15. April 2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,76% (168.180 Stimmrechte) betragen hat.

0,94% der Stimmrechte (57.480 Stimmrechte) sind Dr. Cornelius Patt gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Weitere 0,33% der Stimmrechte (19.918 Stimmrechte) sind Dr. Cornelius Patt gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG  zuzurechnen.

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28.03.2013
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Wasatch Small Cap Growth Fund, Salt Lake City, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der zooplus AG, München, Deutschland, am 25. März 2013 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,05% (308.302 Stimmrechte) beträgt.