2011

Stimmrechtsmitteilungen - Archiv 2011

Gemäß den §§ 21 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sind Aktionäre zur Mitteilung von Änderungen ihrer Stimmrechte an der zooplus AG verpflichtet, sofern die gesetzlichen Schwellenwerte erreicht, über- oder unterschritten werden.

Eingehende Stimmrechtsmitteilungen werden auf dieser Seite veröffentlicht.

Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Aktionäre verpflichtet, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen, wenn sich die Höhe ihres Stimmrechtsanteils bezogen auf bestimmte Schwellen (3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte) verändert.

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09.11.2011
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Korrektur einer Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 26 WpHG

1. Wasatch Advisors, Inc., Salt Lake City, USA, hat uns am 7. November 2011
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
zooplus AG, München, Deutschland, am 6. Oktober 2011 die Schwelle von 3%
überschritten hat und zu diesem Tag 3,07% (172.794 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr 3,07% (172.794 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6
WpHG zuzurechnen.


2. WA Holdings, Inc., Salt Lake City, USA, hat uns am 7. November 2011
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
zooplus AG, München, Deutschland, am 6. Oktober 2011 die Schwelle von 3%
überschritten hat und zu diesem Tag 3,07% (172.794 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr 3,07% (172.794 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in
Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.


3. Wasatch Funds Trust, Salt Lake City, USA, hat uns am 7. November 2011
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
zooplus AG, München, Deutschland, am 6. Oktober 2011 die Schwelle von 3%
überschritten hat und zu diesem Tag 3,07% (172.794 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr 3,07% (172.794 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6
WpHG zuzurechnen.

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27.10.2011
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1. Wasatch Advisors, Inc., Salt Lake City, USA, hat uns am 25. Oktober 2011
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
zooplus AG, München, Deutschland, am 6. Oktober 2011 die Schwelle von 3%
überschritten hat und zu diesem Tag 3,06% (186.409 Stimmrechte) beträgt.

Sämtliche vorgenannten Stimmrechte werden ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6
WpHG zugerechnet.


2. WA Holdings, Inc., Salt Lake City, USA, hat uns am 25. Oktober 2011
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
zooplus AG, München, Deutschland, am 6. Oktober 2011 die Schwelle von 3%
überschritten hat und zu diesem Tag 3,06% (186.409 Stimmrechte) beträgt.

Sämtliche vorgenannten Stimmrechte werden ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6
in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet.


3. Wasatch Funds Trust, Salt Lake City, USA, hat uns am 25. Oktober 2011
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
zooplus AG, München, Deutschland, am 6. Oktober 2011 die Schwelle von 3%
überschritten hat und zu diesem Tag 3,06% (186.409 Stimmrechte) beträgt.

Sämtliche vorgenannten Stimmrechte werden ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6
WpHG zugerechnet.

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27.04.2011
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1. Capital Research and Management Company, Los Angeles, USA, hat uns am
26. April 2011 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der zooplus AG, München, Deutschland, am 18. April 2011 die Schwellen
von 3% und 5% überschritten hat und zu diesem Tag 6,46% (181.336
Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr 6,46% (181.336 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6
WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der zooplus AG jeweils
3% oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet:
– American Funds Insurance Series – Global Small Capitalization Fund
(4,35%, entspricht 122.126 Stimmrechten)


2. American Funds Insurance Series – Global Small Capitalization Fund, Los
Angeles, USA, hat uns am 21. April 2011 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass ihr Stimmrechtsanteil an der zooplus AG, München, am 18. April 2011
die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 4,35% (122.126
Stimmrechte) beträgt.

 

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12.04.2011
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1. Florian Seubert, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
12.04.2011 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der zooplus AG,
München, Deutschland, am 06.04.2011 die Schwelle von 3% der Stimmrechte
unterschritten und an diesem Tag 2,78% (das entspricht 77.977 Stimmrechten)
betragen hat.

2,69% der Stimmrechte (das entspricht 75.565 Stimmrechten) sind Herrn
Seubert gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG  zuzurechnen.


2. Die Philidor Verwaltungs GmbH, Brannenburg, Deutschland, hat uns gemäß §
21 Abs. 1 WpHG am 12.04.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
zooplus AG, München, Deutschland, am 06.04.2011 die Schwelle von 3% der
Stimmrechte unterschritten und an diesem Tag 2,69% der Stimmrechte (das
entspricht 75.565 Stimmrechten) betragen hat.
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Dr. Cornelius Patt, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
12.04.2011 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der zooplus AG,
München, Deutschland, am 11.04.2011 die Schwelle von 5% der Stimmrechte
unterschritten und an diesem Tag 4,68% (das entspricht 131.500
Stimmrechten) betragen hat.

2,45% der Stimmrechte (das entspricht 68.740 Stimmrechten) sind Dr.
Cornelius Patt gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Weitere
2,21% der Stimmrechte (das entspricht 62.030 Stimmrechten) sind Dr.
Cornelius Patt gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

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04.04.2011
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FIL Investment Management Limited, Hildenborough, Großbritannien, hat uns
am 30. März 2011 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der zooplus AG, München, Deutschland, am 1. Januar
2011 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00% (0
Stimmrechte) beträgt.

 

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21.03.2011
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Die Acton Capital Partners GmbH, München, Deutschland, hat uns am 21. März
2011 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr seit dem 18. März 2011
keine Stimmrechte der Burda Digital Ventures GmbH, Offenburg, Deutschland,
und der BDV Beteiligungen GmbH & Co. KG, München, Deutschland, mehr
zugerechnet werden. In Folge hat der Stimmrechtsanteil der Acton Capital
Partners GmbH an der zooplus AG, München, Deutschland, am 18. März 2011 die
Schwellen von 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 3% unterschritten und betrug
zu diesem Tag 0,00% (0 Stimmrechte).

 

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08.03.2011
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1. Ironshield Capital Management LLP, London, Großbritannien, hat uns am 4.
März 2011 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an
der zooplus AG, München, Deutschland, am 13. Oktober 2010 die Schwelle von
3% unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00% (0 Stimmrechte) beträgt.

Bei der Transaktion erfolgte keine Ausübung von Finanzinstrumenten.

2. Ironshield Special Situations Master Fund LP, George Town, Cayman
Islands, hat uns am 4. März 2011 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der zooplus AG, München, Deutschland, am 13. Oktober
2010 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00% (0
Stimmrechte) beträgt.

Bei der Transaktion erfolgte keine Ausübung von Finanzinstrumenten.

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02.03.2011
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1. FIL Holdings Limited, Hildenborough, Großbritannien, hat uns am 1. März
2011 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
zooplus AG, München, Deutschland, am 23. Februar 2011 die Schwelle von 3%
unterschritten hat und zu diesem Tag 2,74% (77.051 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr 2,74% (77.051 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in
Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

2. FIL Investments International, Hildenborough, Großbritannien, hat uns am
1. März 2011 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der zooplus AG, München, Deutschland, am 23. Februar 2011 die Schwelle
von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 2,74% (77.051 Stimmrechte)
beträgt.

Davon sind ihr 2,74% (77.051 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6
zuzurechnen.

3. FIL Limited, Hamilton HMCX, Bermuda, hat uns am 1. März 2011 nach § 21
Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der zooplus AG,
München, Deutschland, am 23. Februar 2011 die Schwelle von 3%
unterschritten hat und zu diesem Tag 2,74% (77.051 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr 2,74% (77.051 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6
zuzurechnen.

4. Fidelity Funds SICAV, Luxemburg, Luxemburg, hat uns am 1. März 2011 nach
§ 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der zooplus AG,
München, Deutschland am 23. Februar 2011 die Schwelle von 3% unterschritten
hat und zu diesem Tag 2,74% (77.051 Stimmrechte) beträgt.

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24.01.2011
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1. Herr Prof. Dr. Hubert Burda, Deutschland, hat uns am 21. Januar 2011
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der
zooplus AG, Sonnenstraße 15, 80331 München, Deutschland, am 12. Januar 2011
die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 50,04 %
(1.405.632 Stimmrechte) beträgt. Davon sind Herrn Prof. Dr. Hubert Burda
sämtliche Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Herrn Prof. Dr. Hubert Burda zugerechnete Stimmrechte werden dabei über
folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der
zooplus AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:

– Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft
– Burda Gesellschaft mit beschränkter Haftung
– Burda Digital Ventures GmbH
– BDV Beteiligungen GmbH & Co. KG

2. Die Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft (ehemals Hubert
Burda Media Holding GmbH & Co. Kommanditgesellschaft), Offenburg,
Deutschland, hat uns am 21. Januar 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass ihr Stimmrechtsanteil an der zooplus AG, Sonnenstraße 15, 80331
München, Deutschland, am 12. Januar 2011 die Schwelle von 50 %
überschritten hat und zu diesem Tag 50,04 % (1.405.632 Stimmrechte)
beträgt. Davon sind der Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft
sämtliche Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die der Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft zugerechneten
Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen,
deren Stimmrechtsanteil an der zooplus AG jeweils 3 % oder mehr beträgt,
gehalten:

– Burda Gesellschaft mit beschränkter Haftung
– Burda Digital Ventures GmbH
– BDV Beteiligungen GmbH & Co. KG
 
3. Die Burda Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offenburg, Deutschland,
hat uns am 21. Januar 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der zooplus AG, Sonnenstraße 15, 80331 München,
Deutschland, am 12. Januar 2011 die Schwelle von 50 % überschritten hat und
zu diesem Tag 50,04 % (1.405.632 Stimmrechte) beträgt. Davon sind der Burda
Gesellschaft mit beschränkter Haftung 41,44 % (1.164.270 Stimmrechte) nach
§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die der Burda Gesellschaft mit beschränkter Haftung zugerechneten
Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen,
deren Stimmrechtsanteil an der zooplus AG jeweils 3 % oder mehr beträgt,
gehalten:

– Burda Digital Ventures GmbH
– BDV Beteiligungen GmbH & Co. KG

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Die Hubert Burda Media Holding Geschäftsführungs-GmbH, Offenburg,
Deutschland, hat uns am 21. Januar 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass ihr Stimmrechtsanteil an der zooplus AG, Sonnenstraße 15, 80331
München, Deutschland, am 17. August 2010 die Schwellen von 30 %, 25 %, 20
%, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0 % (0
Stimmrechte) beträgt.

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Die BDV Beteiligungen GmbH & Co. KG, München, Deutschland, hat uns am
21. Januar 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der zooplus AG, Sonnenstraße 15, 80331 München, Deutschland, am 9.
Dezember 2009 die Schwelle von 15 % unterschritten hat und zu diesem Tag
14,42 % (369.421 Stimmrechte) beträgt.

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Korrektur einer Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 26 WpHG
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

1. Herr Prof. Dr. Hubert Burda, Deutschland, hat uns am 21. Januar 2011
gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der
zooplus AG, Sonnenstraße 15, 80331 München, Deutschland, am 21. Oktober
2009 37,79 % (912.977 Stimmrechte) beträgt. Davon sind Herrn Prof. Dr.
Hubert Burda sämtliche Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
zuzurechnen.

Die Herrn Prof. Dr. Hubert Burda zugerechnete Stimmrechte werden dabei über
folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der
zooplus AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:

– Hubert Burda Media Holding Geschäftsführungs-GmbH
– Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft (bis 17.08.2010: Hubert
Burda Media Holding GmbH & Co. Kommanditgesellschaft)
– Burda Gesellschaft mit beschränkter Haftung
– Burda Digital Ventures GmbH
– BDV Beteiligungen GmbH & Co. KG

2. Die Hubert Burda Media Holding Geschäftsführungs-GmbH, Offenburg,
Deutschland, hat uns am 21. Januar 2011 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt,
dass ihr Stimmrechtsanteil an der zooplus AG, Sonnenstraße 15, 80331
München, Deutschland, am 21. Oktober 2009 37,79 % (912.977 Stimmrechte)
beträgt. Davon sind der Hubert Burda Media Holding Geschäftsführungs-GmbH
sämtliche Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die der Hubert Burda Media Holding Geschäftsführungs-GmbH zugerechneten
Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen,
deren Stimmrechtsanteil an der zooplus AG jeweils 3 % oder mehr beträgt,
gehalten:

– Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft (bis 17.08.2010 Hubert
Burda Media Holding GmbH & Co. Kommanditgesellschaft)
– Burda Gesellschaft mit beschränkter Haftung
– Burda Digital Ventures GmbH
– BDV Beteiligungen GmbH & Co. KG

3. Die Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft (bis 17.08.2010
Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. Kommanditgesellschaft), Offenburg,
Deutschland, hat uns am 21. Januar 2011 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt,
dass ihr Stimmrechtsanteil an der zooplus AG, Sonnenstraße 15, 80331
München, Deutschland, am 21. Oktober 2009 37,79 % (912.977 Stimmrechte)
beträgt. Davon sind Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft
sämtliche Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die der Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft zugerechneten
Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen,
deren Stimmrechtsanteil an der zooplus AG jeweils 3 % oder mehr beträgt,
gehalten:

– Burda Gesellschaft mit beschränkter Haftung
– Burda Digital Ventures GmbH
– BDV Beteiligungen GmbH & Co. KG

4. Die Burda Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offenburg, Deutschland,
hat uns am 21. Januar 2011 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der zooplus AG, Sonnenstraße 15, 80331 München,
Deutschland, am 21. Oktober 2009 37,79 % (912.977 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind der Burda Gesellschaft mit beschränkter Haftung sämtliche
Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die der Burda Gesellschaft mit beschränkter Haftung zugerechneten
Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen,
deren Stimmrechtsanteil an der zooplus AG jeweils 3 % oder mehr beträgt,
gehalten:

– Burda Digital Ventures GmbH
– BDV Beteiligungen GmbH & Co. KG

5. Die Burda Digital Ventures GmbH, Offenburg, Deutschland, hat uns am 21.
Januar 2011 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der zooplus AG am 21. Oktober 2009 37,79 % (912.977 Stimmrechte)
beträgt. Davon sind der Burda Digital Ventures GmbH 15,29 % (369.421
Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die der Burda Digital Ventures GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei
über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an
der zooplus AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:

– BDV Beteiligungen GmbH & Co. KG

6. Acton Capital Partners GmbH, München, Deutschland, hat uns am 21. Januar
2011 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
zooplus AG am 21. Oktober 2009 37,79 % (912.977 Stimmrechte) beträgt. Davon
sind der Acton Capital Partners GmbH sämtliche Stimmrechte nach § 22 Abs. 1
Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der zooplus AG jeweils
3 % oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet:

– Burda Digital Ventures GmbH
– BDV Beteiligungen GmbH & Co. KG

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14.01.2011
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Die UniCredit S.p.A., Rom, Italien, hat uns am 13. Januar 2011 gemäß § 21
Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der zooplus AG,
München, Deutschland, am 7. Januar 2011 die Schwellen von 3% und 5%
unterschritten hat und zu diesem Tag 0% (0 Stimmrechte) beträgt.

Es wurden keine Stimmrechte im Sinne von § 17 Abs. 1 Nr. 7 WpAIV erlangt.

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11.01.2011
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UniCredit Bank AG, München, Deutschland, hat uns am 10. Januar 2011 nach §
21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der zooplus AG,
München, Deutschland, am 7. Januar 2011 die Schwellen von 3% und 5%
unterschritten hat und zu diesem Tag 0% (0 Stimmrechte) beträgt.

Es wurden keine Stimmrechte im Sinne von § 17 Abs. 1 Nr. 7 WpAIV erlangt.
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10.01.2011
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Die UniCredit S.p.A., Rom, Italien, hat uns am 7. Januar 2011 gemäß § 21
Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der zooplus AG,
München, Deutschland, am 3. Januar 2011 die Schwellen von 3% und 5%
überschritten hat und zu diesem Tag 7,73% (217.120 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr 7,73% (217.120 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
WpHG zuzurechnen.

Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes von ihr kontrolliertes
Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der zooplus AG 3% oder mehr
beträgt, gehalten:
– UniCredit Bank AG

Es wurden keine Stimmrechte im Sinne von § 17 Abs. 1 Nr. 7 WpAIV erlangt.
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06.01.2011
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UniCredit Bank AG, München, Deutschland, hat uns am 5. Januar 2011 nach §
21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der zooplus AG,
München, Deutschland, am 3. Januar 2011 die Schwellen von 3% und 5%
überschritten hat und zu diesem Tag 7,73% (217.120 Stimmrechte) beträgt.

Es wurden keine Stimmrechte im Sinne von § 17 Abs. 1 Nr. 7 WpAIV erlangt.