Ad-Hoc Mitteilungen

Ad-Hoc Mitteilungen 2021

Die zooplus AG ist nach Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung zur Veröffentlichung von Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, verpflichtet. Die aktuellen Ad-hoc-Mitteilungen der zooplus werden immer auf dieser Seite veröffentlicht.

Ad-Hoc-Mitteilung vom 08.11.2021

zooplus AG: Entscheidung der Zorro Bidco S.à r.l. zur Abgabe eines öffentlichen De-listing-Erwerbsangebots auf die Aktien der zooplus AG zu einem Preis von EUR 480,00 je Aktie

Ad-Hoc-Mitteilung vom 04.11.2021

zooplus AG: Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der Zorro Bidco S.à r.l. erreicht Mindestannahmeschwelle von 50 % plus eine Aktie; EBITDA-Prognose für das Geschäftsjahr 2021 aufgrund von einmaligen Transaktionskosten reduziert

Ad-Hoc-Mitteilung vom 25.10.2021

Hellman & Friedman erhöht mit EQT als Partner den Angebotspreis je zooplus-Aktie auf EUR 480,00 in bar

Ad-Hoc-Mitteilung vom 08.10.2021

Hellman & Friedman erhöht Angebotspreis auf EUR 470,00 in bar je zooplus-Aktie

Ad-Hoc-Mitteilung vom 25.09.2021

Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von EQT auf die zooplus AG in Höhe von EUR 470,00 je zooplus-Aktie

Ad-Hoc-Mitteilung vom 15.09.2021

Finanzinvestor KKR beendet Gespräche über mögliches freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot auf die zooplus AG

Ad-Hoc-Mitteilung vom 12.09.2021

Hellman & Friedman erhöht Angebotspreis auf EUR 460,00 je zooplus-Aktie in bar

Ad-Hoc-Mitteilung vom 07.09.2021

zooplus AG bestätigt Gespräche mit dem Finanzinvestor KKR über ein mögliches freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot

Ad-Hoc-Mitteilung vom 02.09.2021

zooplus AG bestätigt Gespräche mit dem Finanzinvestor EQT über ein mögliches freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot

 

Ad-Hoc-Mitteilung vom 13.08.2021 

Strategische Partnerschaft mit Zorro Bidco S.à r.l.; freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für die zooplus AG in Höhe von EUR 390 je zooplus Aktie

Ad-Hoc-Mitteilung vom 08.07.2021

zooplus AG plant Umwandlung in Europäische Aktiengesellschaft („SE“)

 

Ad-Hoc Mitteilungen 2020

Die zooplus AG ist nach Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung zur Veröffentlichung von Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, verpflichtet. Die aktuellen Ad-hoc-Mitteilungen der zooplus werden immer auf dieser Seite veröffentlicht.

Ad-Hoc-Mitteilung vom 15.10.2020 zur Aktualisierung der Prognose für das Geschäftsjahr 2020

München, 15. Oktober 2020

Ad-Hoc-Mitteilung vom 14.07.2020 zur Aktualisierung der Prognose für das Geschäftsjahr 2020

München, 14. Juli 2020

Ad-Hoc-Mitteilung vom 07.05.2020 zur Aktualisierung der Prognose für das Geschäftsjahr 2020

München, 07. Mai 2020

Ad-Hoc Mitteilungen Archiv

Die zooplus AG ist nach Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung zur Veröffentlichung von Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, verpflichtet. Die aktuellen Ad-hoc-Mitteilungen der zooplus werden immer auf dieser Seite veröffentlicht.

Im Jahr 2019 gab es keine Ad-hoc-Mitteilungen.

Die zooplus AG ist nach Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung zur Veröffentlichung von Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, verpflichtet. Die aktuellen Ad-hoc-Mitteilungen der zooplus werden immer auf dieser Seite veröffentlicht.

Im Jahr 2018 gab es keine Ad-hoc-Mitteilungen.

Under Article 17 of the Market Abuse Regulation, zooplus AG is required to publish inside information which directly concerns zooplus AG. The latest ad hoc announcements are regularly updated and published on this page.

Ad-Hoc-Mitteilung vom 15.09.2017 zur Anpassung der Prognose 2017
München, 15. September 2017

Deutsche börsennotierte Unternehmen sind nach § 15 WpHG zur Veröffentlichung potenziell kursbeeinflussender Unternehmensnachrichten verpflichtet (Ad-hoc-Mitteilung).

Im Jahr 2016 gab es keine Ad-hoc-Mitteilungen.

Deutsche börsennotierte Unternehmen sind nach § 15 WpHG zur Veröffentlichung potenziell Kurs-beeinflussender Unternehmensnachrichten verpflichtet (Ad-hoc-Mitteilung).

Im Jahr 2015 gab es keine Ad-hoc-Mitteilungen.

Deutsche börsennotierte Unternehmen sind nach § 15 WpHG zur Veröffentlichung potenziell Kurs-beeinflussender Unternehmensnachrichten verpflichtet (Ad-hoc-Mitteilung).

zooplus AG: Erfolgreiche Platzierung der Kapitalerhöhung mit einem Bruttoemissionserlös von rund 37,5 Mio. EUR
München, 18. November 2014

zooplus AG beschließt Kapitalerhöhung
München, 17. November 2014

Deutsche börsennotierte Unternehmen sind nach § 15 WpHG zur Veröffentlichung potenziell Kurs-beeinflussender Unternehmensnachrichten verpflichtet (Ad-hoc-Mitteilung).

Im Jahr 2013 hat die zooplus AG keine Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht.

Deutsche börsennotierte Unternehmen sind nach § 15 WpHG zur Veröffentlichung potenziell Kurs-beeinflussender Unternehmensnachrichten verpflichtet (Ad-hoc-Mitteilung).

Kapitalerhöhung der zooplus AG aus genehmigtem Kapital ist durchgeführt
9. Januar 2012

Deutsche börsennotierte Unternehmen sind nach § 15 WpHG zur Veröffentlichung potenziell Kurs-beeinflussender Unternehmensnachrichten verpflichtet (Ad-hoc-Mitteilung).

Volumen der laufenden Kapitalerhöhung der zooplus AG aus genehmigtem Kapital
14. Dezember 2010

zooplus AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital von bis zu 216.099 Aktien und legt Konditionen fest
19. November 2010